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Viele Gäste haben es sich zu einer Gewohnheit gemacht, sich aus ihren Zimmern ein Souvenir mitzunehmen, zumal es sich um ein Top Hotel handelt. Handtücher und Bademäntel liegen hier hoch im Kurs – vor allem dann, wenn das Logo des Hotels eingestickt ist, was einen gewissen Erinnerungswert mit sich bringt.

Ein Klassiker: Der Bademantel oder das Handtuch als Souvenir vom Hotel

Gerne wird hierbei vergessen, dass es sich bei einer solchen „Tat“ im Grunde genommen um Diebstahl handelt: Handtuch und Bademantel sind Eigentum des Hotelbetriebs, genau wie der Fernseher oder der Inhalt der Minibar. Die Hotels reagieren hier sehr unterschiedlich.

Toleranz und Eile

Viele Herbergen sind einem Diebstahl ein Handtuch betreffend tolerant: Wenn etwa ein Geschäftsreisender sich um 4.00h wecken lässt, um mit dem Taxi den ersten Flug zu erreichen, wird kaum ein Hotel in der Lage sein, zu kontrollieren, ob der Gast ein Handtuch mitnimmt, da noch kein Personal mit Ausnahme eines übermüdeteten Portiers im Hause ist.

Die Konsequenzen der Tat

Sollte ein solcher Diebstahl einige Stunden später bemerkt werden, wird selten eine Großfahndung eingeleitet. Der kalkulierte Verlust an Handtüchern und Bademänteln wird in der Regel auf die Zimmerpreise aufgeschlagen. Die ehrlichen Gäste bezahlen also für die Sammelleidenschaft der anderen Gäste. Wer indes am Tage aus dem Hotel auscheckt, muss damit rechnen, dass das Hotelzimmer während der täglichen Reinigung durchaus auf das Vorhandensein der hoteleigenen Grundausstattung untersucht wird. Natürlich hat der Gast auch hier noch die Möglichkeit, Bademantel oder Handtuch zu entwenden, doch dient dieser Artikel nicht dem Zweck, hierzu Tipps zu geben.

Strafe über die Bagatelle hinaus

Im Grunde ist die Mitnahme eines Handtuchs aus dem Hotel eine Bagatelle und sicher kein Haftgrund. Zumindest nicht in Deutschland. Auch dann nicht, wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt. Allerdings kann ein Mitglied des Gaststättenverbandes empfindliche außergerichtliche Maßnahmen ergreifen: Es gibt die Möglichkeit eines Hausverbots gegen den Gast. Die betroffene Unterkunft kann, sofern es sich um einen Geschäftsreisenden handelt, natürlich den Arbeitgeber des Gastes kontaktieren oder den Schaden auf der Rechnung vermerken, um Schadensersatz bitten und damit dem Gast womöglich die weitere Karriere verbauen, denn die wenigsten Firmen beschäftigen gerne Kleinkriminelle.
Nicht zuletzt kann ein großes Hotel auch andere Mitglieder seiner Kette und auch die Häuser anderer Ketten über den Gast und seine Sammelwut informieren, so dass dieser womöglich ständig an der Rezeption abgewiesen wird. Allerdings gehen die wenigsten Häuser diesen Schritt einzig wegen eines Handtuchs.

Was im Normalfall passiert

Wenn ein Gast ein Handtuch aus einem Hotel entwendet und dabei erwischt wird, ist der Ablauf meist der Gleiche: Das Zimmermädchen registriert das Fehlen des Handtuchs, während der Gast noch beim Frühstück sitzt.

Daraufhin spricht der Hotelmanager oder der Diensthabende den Gast möglichst diskret an und bittet ihn, auf ein kurzes Gespräch mitzukommen. Dem Gast bietet sich damit die Möglichkeit, das Handtuch zurückzugeben und sich hinter der Ausflucht zu verstecken, es handle sich um ein Versehen. In einem anderen Fall hat das Haus kaum eine andere Möglichkeit, als die Polizei einzuschalten und damit dem Gast einen schweren Schaden zuzufügen, denn er könnte letzten Endes wegen Diebstahls, wenn auch in einer kleinen Angelegenheit, vor Gericht landen. Meist gibt der Gast daher reumütig das Handtuch zurück.

Andere Fälle

Wenn ein englischer Tourist das Handtuch eines deutschen Touristen an einem Pool in einem Hotel auf Mallorca entwendet, handelt es sich nicht um einen gewöhnlichen Diebstahl sondern um einen Akt in einem der rätselhaftesten Kulturkämpfe in Europa. Dies muss allerdings an anderer Stelle kommentiert werden.

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